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Privat- und Fachgutachten

 

PRIVATGUTACHTEN

In Baurechtsstreitigkeiten kommt es vor allem darauf an, was ein Sachverständiger bezüglich der behaupteten (Bau-)Mängel feststellt.

Häufig kommt es vor, dass der Bauherr / Auftraggeber schon aussergerichtlich ein (privates) Gutachten in Auftrag gegeben hat (so genanntes Privatgutachten). Der Begriff des Privatgutachtens bedeutet nicht, dass der einseitig und aussergerichtlich (und damit “privat”) beauftragte Sachverständige weniger kompetent ist. Häufig handelt es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der VAWD, der schon als gerichtlicher Gutachter tätig war; der entscheidende Punkt der - gegenüber einem gerichtlich beauftragten Sachverständigen zumindest geringeren Beweiskraft - ist jedoch, dass der einseitig bestellte Sachverständige eben von nur einer Seite beauftragt wird und damit parteiisch ist.

Privatgutachten in mindestens zwei Fällen sinnvoll

Zum einen dann, wenn der Sachverständige einvernehmlich beauftragt wird. Dann sollte in einem (schriftlichen!) Schiedsvertrag vereinbart werden, dass sich beide Parteien dem Gutachterergebnis unterwerfen. Dann kann das Beweisergebnis, das einer Partei nicht passt, kaum noch in einem späteren Gerichtsverfahren angegriffen werden.

Zudem macht ein privates Gutachten dann Sinn, um Feststellungen eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen zu widerlegen. Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass der private Sachverständige in seinem Gegen-Gutachten in für den Richter nachvollziehbarer Weise (!) aufführt, weshalb die Feststellungen in dem gerichtlich eingeholten Gutachten falsch sind.

Ausserdem sollte der Auftraggeber von Bauleistungen stets überlegen, ob nicht die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens sinnvoller ist, als viel Geld für ein Privatgutachten auszugeben. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, in dem ein Sachverständiger durch das Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wird. Das Beweisergebnis kann in einem späteren Prozess kaum noch angegriffen werden und dieses Verfahren ist deutlich billiger, da keine Gerichtskosten (wohl aber Sachverständigen- und Anwaltskosten) entstehen.

Der ideale Weg für die am Bau beteiligten ist jedoch, sich auf einen Sachverständigen zu einigen. Bei der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen sollte dringend ein Anwalt hinzugezogen werden, der zudem einen Schiedsvertrag verfasst, der beiden Parteien Rechtssicherheit bietet. Dieses Vorgehen kann - gegenüber oft jahrelangen gerichtlichen Verfahren - sehr viel Geld (und Nerven) sparen.

 

FACHGUTACHTEN IN PUTZ UND TROCKENBAU

Unebenheiten im Putz – Risse in Rigipsplatten und Gipskarton

Viele Wohnungsabnahmen bzw. Hausabnahmen in Neubauten werden durch den Gutachter begleitet. Häufige Mängel entstehen bereits im Rohbau, ersichtlich werden jedoch insbesondere Schäden im Trockenbau – Rigipskarton, OSB Platten oder Spanplatten.

Der Sachverständige hat hierbei oftmals Rissbildungen und Unebenheiten zu dokumentieren, die sich auch an den Tapeten und dem Putz zeigen.

Zuständig sind Sachverständige für Raumausstattung, Malerarbeiten, Tapezierarbeiten und Putz- und Stuckarbeiten, die eine Vielzahl von Normen sowie den Stand der Technik zu überprüfen und die Schäden und Mängel festzustellen haben.

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